Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Speditions-, Transport- und Logistikleistungen zwischen der Kaluna UG (haftungsbeschränkt) — nachfolgend „Spediteur" — und ihren Auftraggebern.

1.2 Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließen wir keine Verträge.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

2. Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp 2017)

2.1 Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017). Diese sind Bestandteil aller mit uns geschlossenen Verträge und gehen den nachfolgenden Regelungen im Kollisionsfall vor, soweit nachstehend nichts Abweichendes vereinbart ist.

2.2 Den vollständigen Text der ADSp 2017 stellen wir Ihnen auf Anforderung jederzeit kostenfrei in Textform zur Verfügung; er ist zudem beim Deutschen Speditions- und Logistikverband e. V. (DSLV) unter www.dslv.org veröffentlicht.

3. Angebot und Vertragsschluss

3.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verbindliche Angebote gelten, sofern nichts anderes angegeben ist, 14 Tage ab Ausstellungsdatum.

3.2 Ein Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung in Textform oder mit Beginn der Auftragsausführung zustande. Aufträge können auch über unser Kundenportal erteilt werden; ein dort erfasster Auftrag stellt ein Angebot des Auftraggebers dar und wird erst mit unserer Bestätigung verbindlich.

3.3 Angebotene Preise beruhen auf den vom Auftraggeber gemachten Angaben zu Gewicht, Maßen, Beschaffenheit der Güter, Lade- und Entladestellen sowie Terminen. Weichen die tatsächlichen Verhältnisse hiervon ab, sind wir berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.

4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet,

Für Schäden, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben beruhen, haftet der Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5. Wartezeiten, Standgeld und Mehraufwand

Die im Angebot enthaltene Be- und Entladezeit beträgt je Stelle 2 Stunden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Darüber hinausgehende Wartezeiten sowie durch den Auftraggeber veranlasste Mehraufwendungen (z. B. Fehlfahrten, Umleitungen, zusätzliche Ladestellen, Rückführung nicht angenommener Sendungen) werden gesondert nach Aufwand berechnet.

6. Preise und Zahlung

6.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei grenzüberschreitenden Leistungen gelten die umsatzsteuerlichen Regelungen des Bestimmungslandes.

6.2 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.3 Bei Zahlungsverzug schulden Unternehmer Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

6.4 Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

6.5 Uns steht wegen aller fälligen und nicht fälligen Forderungen ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an den in unserer Verfügungsgewalt befindlichen Gütern nach Maßgabe der ADSp 2017 und der §§ 440, 464, 475b HGB zu.

7. Haftung

7.1 Die Haftung richtet sich nach den ADSp 2017 sowie den zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den §§ 407 ff. HGB und — bei grenzüberschreitendem Straßengüterverkehr — der CMR.

7.2 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

7.3 Eine Transportversicherung oder Speditionsversicherung schließen wir nur auf ausdrückliche Weisung des Auftraggebers in Textform und auf dessen Rechnung ab.

8. Schadenanzeige

Äußerlich erkennbare Schäden oder Verluste sind uns bei Ablieferung anzuzeigen und auf dem Frachtbrief (CMR) zu vermerken. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Fristen.

9. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

10.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Spediteurs, Düsseldorf.

10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere Art. 31 CMR, bleiben unberührt.

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei grenzüberschreitendem Straßengüterverkehr geht die CMR vor.

11. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.